Handyortung in Deutschland nur noch per schriftlicher Zustimmung möglich
Das Bundeskabinett hat eine neue Regelung für die Ortung von Handys verabschiedet. Demnach reicht eine einfache SMS zur Einwilligung nicht mehr aus. Vielmehr muss zukünftig eine schriftliche Erlaubnis erfolgen.
Bisher gab es Ortungsdienste, die für die Übermittlung von Standortdaten an Dritte lediglich eine SMS des zu verfolgenden Handys benötigt haben. Da eine derartige SMS aber von jedem verschickt werden kann und somit kein Indiz für den waren Handybesitzer ist, erhofft sich die Bundesregierung durch die neue Regelung mehr Sicherheit.
Eifersüchtige Partner, die diesen Service bisweilen zum Ausspionieren genutzt haben, müssen demnächst also andere Wege gehen…



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