Breitband-Anbindung wird im Grundrecht verankert

Worüber in Deutschland eher müde diskutiert wird, wird in anderen europäischen Ländern bereits in die Tat umgesetzt. Nach Finnland wird nun auch in Spanien eine Breitband-Anbindung im Grundrecht verankert.

Nachdem Finnland kürzlich bekannt gab, jedem Bürger den Anspruch auf einen breitbandigen Internetzugang gesetzlich zu gewähren, ziehen nun auch die Spanier nach. Örtliche Disparitäten spielen somit keine Rolle mehr. Egal ob in ländlichen Regionen oder in Großstädten, jeder Anwohner hat ein Recht auf einen verhältnismäßig schnellen Internetzugang.

Vorerst wird in beiden Ländern eine Bandbreite von mindestens 1 Mbit/Sekunde im Downstream gesetzlich garantiert. Der Preis hierfür wird von den jeweiligen Regulierungsstellen festgesetzt.

In Finnland wird das Gesetzt bereits ab Juli 2010 in Kraft treten. Die Spanier müssen sich noch ein wenig länger gedulden. Hier ist es erst 2011 so weit.

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